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Pflegegrad-Schnellcheck

Die fünf Pflegegrade im Überblick — mit den jeweils zentralen Geldleistungen und passenden Modulen für die Anschlussversorgung.

3 Min. Lesezeit

Die fünf Pflegegrade

  • Pflegegrad 1 — geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entlastungsbetrag (125 €), Pflegeberatung, Wohnumfeldverbesserung. Kein Pflegegeld.
  • Pflegegrad 2 — erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 347 € / Sachleistung 796 €, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, § 45b.
  • Pflegegrad 3 — schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 599 € / Sachleistung 1.497 €.
  • Pflegegrad 4 — schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 800 € / Sachleistung 1.859 €.
  • Pflegegrad 5 — schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Pflegegeld 990 € / Sachleistung 2.299 €.

Beträge: Stand 2025. Quelle: § 37, § 36 SGB XI.

Noch kein Pflegegrad?

Auch ohne Pflegegrad kann Hilfe vermittelt werden — z. B. als Haushaltshilfe nach § 38 SGB V nach Krankenhausaufenthalt (bis zu 4 Wochen) oder als selbstzahlende Leistung. Im Instant Booking gibt es dafür die Option „Kein" Pflegegrad.

Pflegegrad beantragen

  1. Antrag bei der Pflegekasse — formlos per Telefon oder Online-Formular.
  2. Begutachtung durch MD (gesetzlich) oder Medicproof (privat).
  3. Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Rückwirkende Leistung ab Antragsmonat.

Welche Module passen pro Pflegegrad?

Alltagsallianz filtert die zulässigen Module automatisch — sobald Versicherung und Pflegegrad in der Anfrage gesetzt sind, siehst du nur Leistungen, die tatsächlich erstattungsfähig sind.