Worum geht es?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 € pro Monat und steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zuhause versorgt werden. Er ist zweckgebunden für Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und Selbstständigkeit fördern.
Wofür darf der Betrag eingesetzt werden?
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht (z. B. anerkannte Haushaltshilfe, Betreuungsdienst, Alltagsbegleitung).
- Tages- und Nachtpflege (§ 41).
- Kurzzeitpflege (§ 42).
- Verhinderungspflege (§ 39) — bei Pflegegrad 2–5.
- Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung — nur bei Pflegegrad 2–5.
Wichtig: Anerkennung des Dienstes
Nur Angebote, die nach Landesrecht nach § 45a SGB XI anerkannt sind, können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Alle auf Alltagsallianz gelisteten Anbieter sind vor Aufnahme geprüft — die Anerkennung wird im Anbieterprofil als Nachweis hinterlegt.
Übertragbarkeit
Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen werden, am Jahresende sind noch bis zum 30. Juni des Folgejahres Ansprüche aus dem Vorjahr nutzbar.
Abrechnung
Die Pflegekasse erstattet im Kostenerstattungsverfahren: Versicherte zahlen vor und reichen Rechnung + Leistungsnachweis ein — oder treten den Anspruch direkt an den Dienst ab. Auf Alltagsallianz übernimmt der Anbieter die Abrechnung in der Regel direkt mit der Pflegekasse.