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Abrechnung

Abrechnung mit der Pflegekasse

Direktabrechnung, Abtretungserklärung oder Kostenerstattung — welcher Weg wann passt und was Alltagsallianz für dich automatisiert.

3 Min. Lesezeit

Drei Abrechnungswege

  1. Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Der Anbieter rechnet die Leistung über das DTA-Verfahren direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Versicherte unterschreiben nur den Leistungsnachweis. Standard für § 45b, § 36, § 39.
  2. Abtretungserklärung. Versicherte treten ihren Erstattungsanspruch an den Anbieter ab — Anbieter rechnet ab, Versicherte zahlen nichts vor. Empfohlen für § 45b, wenn keine DTA-Anbindung besteht.
  3. Kostenerstattung. Versicherte zahlen die Rechnung selbst und reichen sie samt Leistungsnachweis bei der Pflegekasse ein. Erstattung erfolgt typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen.

Was Alltagsallianz übernimmt

  • Automatische Prüfung des Versicherungsträgers und der zulässigen Leistungsarten beim Buchungszeitpunkt.
  • Digital signierter Leistungsnachweis nach jedem Einsatz (PDF, revisionssicher archiviert).
  • Monatliche Sammelabrechnung — als CSV oder direkter Datenträgeraustausch.
  • Sichtbarkeit über den verbleibenden § 45b-Budget pro Monat im Falldetail.

Selbstzahler & Mischfinanzierung

Liegt der Bedarf über dem § 45b-Budget oder gibt es Zusatzleistungen, kann die Differenz als Selbstzahler-Anteil abgerechnet werden. Alltagsallianz weist Kassen- und Eigenanteil getrennt aus und stellt eine Sammelrechnung an Versicherte oder Angehörige.

Fragen zur Abrechnung?

Schreib uns an partner@alltagsallianz.de — wir antworten innerhalb von 15 Minuten während der Geschäftszeiten.