Drei Abrechnungswege
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Der Anbieter rechnet die Leistung über das DTA-Verfahren direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Versicherte unterschreiben nur den Leistungsnachweis. Standard für § 45b, § 36, § 39.
- Abtretungserklärung. Versicherte treten ihren Erstattungsanspruch an den Anbieter ab — Anbieter rechnet ab, Versicherte zahlen nichts vor. Empfohlen für § 45b, wenn keine DTA-Anbindung besteht.
- Kostenerstattung. Versicherte zahlen die Rechnung selbst und reichen sie samt Leistungsnachweis bei der Pflegekasse ein. Erstattung erfolgt typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen.
Was Alltagsallianz übernimmt
- Automatische Prüfung des Versicherungsträgers und der zulässigen Leistungsarten beim Buchungszeitpunkt.
- Digital signierter Leistungsnachweis nach jedem Einsatz (PDF, revisionssicher archiviert).
- Monatliche Sammelabrechnung — als CSV oder direkter Datenträgeraustausch.
- Sichtbarkeit über den verbleibenden § 45b-Budget pro Monat im Falldetail.
Selbstzahler & Mischfinanzierung
Liegt der Bedarf über dem § 45b-Budget oder gibt es Zusatzleistungen, kann die Differenz als Selbstzahler-Anteil abgerechnet werden. Alltagsallianz weist Kassen- und Eigenanteil getrennt aus und stellt eine Sammelrechnung an Versicherte oder Angehörige.
Fragen zur Abrechnung?
Schreib uns an partner@alltagsallianz.de — wir antworten innerhalb von 15 Minuten während der Geschäftszeiten.